covid-19 schutzkonzept

Zum Schutz unserer Gäste und Helfer haben wir basierend auf Grundlagen von Seilbahnen Schweiz ein Schutzkonzept ausgearbeitet.

Allgmeine Informationen

  • Der Schutz und die Sicherheit aller Gäste und Helfer hat oberste Priorität.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Aussenbereichen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
  • Die Helfer am Lift und der Bügelbeiz tragen einen Mund-Nasen-Schutz
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest.
  • Die Abstandsregel von 1.5 m ist einzuhalten.
  • Die Gäste werden auf die Hygiene-und Schutzmassnahmen hingewiesen.
  • Gäste mit Krankheitssymptomen werden gebeten zu Hause zu bleiben.
  • Empfehlung: SwissCovid App herunterzuladen und aktivieren, um Infektionsketten zu stoppen.

Massnahmen beim Lift

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Anstehbereich und auf dem Skilift
  • Wir empfehlen sog. “Community-Masken”, die speziell für den Wintersport entwickelt wurden.
  • Die Warte-und Anstehbereiche werden mittels zusätzlicher Markierungen und Signalisierungen geregelt.
  • Das Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und Respekt der Gäste sowie den Helfern.
  • Die Helfer wurden im Umgang mit dem Schutzmaterial geschult und damit ausgestattet.

Massnehmen in der Bügelbeiz

  • Die Bügelbeiz im Anhänger ist nur für Helfer zugänglich
  • Getränke und Snacks können ausschliesslich über die Ausgabestelle bezogen werden
  • Die Konsumation muss im Zelt sitzend erfolgen
  • Pro Tisch sind max. 4 Personen (müssen sich kennen) erlaubt
  • Am Zelteingang sind zwingend die Kontaktdaten eines Familienmitglieds zu hinterlegen


Verein Skilift Spitze, der Vorstand

Stand: 03.12.2020

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