Zum Schutz unserer Gäste und Helfer haben wir basierend auf Grundlagen von Seilbahnen Schweiz ein Schutzkonzept ausgearbeitet.
Allgmeine Informationen
- Der Schutz und die Sicherheit aller Gäste und Helfer hat oberste Priorität.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Aussenbereichen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist.
- Die Helfer am Lift und der Bügelbeiz tragen einen Mund-Nasen-Schutz
- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest.
- Die Abstandsregel von 1.5 m ist einzuhalten.
- Die Gäste werden auf die Hygiene-und Schutzmassnahmen hingewiesen.
- Gäste mit Krankheitssymptomen werden gebeten zu Hause zu bleiben.
- Empfehlung: SwissCovid App herunterzuladen und aktivieren, um Infektionsketten zu stoppen.
Massnahmen beim Lift
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Anstehbereich und auf dem Skilift
- Wir empfehlen sog. “Community-Masken”, die speziell für den Wintersport entwickelt wurden.
- Die Warte-und Anstehbereiche werden mittels zusätzlicher Markierungen und Signalisierungen geregelt.
- Das Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und Respekt der Gäste sowie den Helfern.
- Die Helfer wurden im Umgang mit dem Schutzmaterial geschult und damit ausgestattet.
Massnehmen in der Bügelbeiz
- Die Bügelbeiz im Anhänger ist nur für Helfer zugänglich
- Getränke und Snacks können ausschliesslich über die Ausgabestelle bezogen werden
- Die Konsumation muss im Zelt sitzend erfolgen
- Pro Tisch sind max. 4 Personen (müssen sich kennen) erlaubt
- Am Zelteingang sind zwingend die Kontaktdaten eines Familienmitglieds zu hinterlegen
Verein Skilift Spitze, der Vorstand
Stand: 03.12.2020